Montag – Donnerstag
7.30 Uhr – 20.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 19.00 Uhr
Unsere Rezeption ist für Sie ständig besetzt in der Zeit von
8.00 bis 12.00 Uhr
und
14.30 bis 17.00 Uhr.
Bitte nutzen Sie – wenn möglich –
diese Zeiten für Ihre Anliegen.
Termine vereinbaren wir gerne per Telefon.
Rufen Sie uns einfach an:
05 91 - 61 09 888
Sie haben eine Private Krankenversicherung:
Am Ende der verordneten Behandlungseinheiten erhalten Sie von uns eine Rechnung mit den aufgeführten Behandlungsmaßnahmen und Terminen, sowie Ihr Originalrezept und eine Kopie.
Sie haben ein Rezept über eine Berufsgenossenschaft infolge eines Arbeitsunfalls:
Zum Ende der Behandlungseinheiten rechnen wir dieses Rezept direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Hier brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten.
Sie haben ein Rezept über eine gesetzliche Krankenkasse:
Hier müssen Sie ähnlich wie bei den Medikamenten in der Apotheke einen gesetzlich festgelegten Zuzahlungsbetrag leisten. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 10 € Rezeptgebühr + 10% der Therapiekosten.
Ein Beispiel zeigt Ihnen die Zuzahlung für ein Rezept über 6 x Krankengymnastik:
Rezeptgebühr 10,00 €
10% Anteil bei 6 x x € x €
Gesamt x €
Die Rezeptgebühr ist spätestens bei der zweiten Behandlung zu leisten. Diesen Betrag zieht uns die Krankenkasse bei der Endabrechnung automatisch ab. Daher sind wir gezwungen diesen Beitrag im Anfang schon von Ihnen einzufordern.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind zuzahlungsbefreit. Es gibt auch die Möglichkeit, sich z.B. bei geringem Einkommen, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Nähere Informationen erhalten Sie darüber direkt von Ihrer Krankenkasse.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Hierzu benötigen wir den entsprechenden Nachweis.